Handels- und Gesellschaftsrecht (Wirtschaftsrecht)
Zum Handels- und Gesellschaftsrecht (Wirtschaftsrecht) gehören das Handelsrecht, also die handelsrechtlichen Angelegenheiten (z. B. die Kaufmannseigenschaft, die Haftung für Firmenfortführung, die Prokura und die Generalvollmacht oder der Ausgleich von Ansprüchen des Handelsvertreters), und das Gesellschaftsrecht, also insbesondere das GmbH-, Aktien- und Personengesellschaftsrecht. Im Gesellschaftsrecht unterstützen wir Sie bei der Gründung der verschiedenen Gesellschaftsformen, begleiten Sie bei der Gestaltung und Anpassung von Gesellschaftsverträgen und beraten Sie zu den Rechten und Pflichten der Gesellschafter.
Unsere anwaltliche Tätigkeit im Handels- und Gesellschaftsrecht (Wirtschaftsrecht) basiert auf umfangreicher Erfahrung und einem tiefen Verständnis für die Bedürfnisse unserer Mandanten. Wir legen großen Wert darauf, maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln, die auf Ihre individuellen unternehmerischen Ziele zugeschnitten sind.