Ihre Ziele erfolgreich und rechtssicher gestalten!
Wir schaffen Sicherheit!
Machen Sie sich keine Gedanken, dass Ihre Verträge nicht halten, was Sie erwarten, und Sie bei Rechtsstreitigkeiten Überraschungen erleben können. Wir übernehmen Ihre rechtliche Beratung – zuverlässig und genau nach Ihren Wünschen. Sie konzentrieren sich auf Ihren wirtschaftlichen und persönlichen Erfolg und die Entwicklung Ihres Kerngeschäfts. Wir schaffen für Sie: Sicherheit für die Zukunft, Freiräume und Lebensqualität.
Rechtsgebiete
Als Mandant erwarten Sie in unserer Kanzlei kompetente Partner für Ihre rechtlichen und steuerlichen Herausforderungen, ebenso wie für den Aufbau, die Beratung im alltäglichen Geschäft oder die Umwandlung Ihres Unternehmens.
Kooperationen
Als Steuerberater oder Notar suchen Sie einen verlässlichen Kooperationspartner, der mit Ihnen gemeinsam auf Augenhöhe agiert, um Ihre Mandanten bestmöglich zu beraten und zu unterstützen. Wir stehen Ihnen kompetent und zielführend zur Seite.
Gemeinnützige Organisationen
In Zusammenarbeit mit unseren erfahrenen Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Unternehmensberatern bieten wir unseren Mandanten bei aufkommenden Fragen und komplexen Problemstellungen interprofessionelle Lösungen.
Präventiv beraten, aktiv ihr Recht vertreten
Als beratende Unternehmer wissen wir, worauf es Ihnen ankommt. Fachlich hohes Niveau, Verlässlichkeit, eine schnelle pragmatische Umsetzung von maßgeschneiderten Lösungen und ein sehr hohes Maß an persönlichem Engagement prägen unsere Arbeit.
Der steuerfreie Kindergartenzuschuss nach § 3 Nr. 33 EStG bietet Arbeitgebern die Möglichkeit, ihre Mitarbeitenden bei den Betreuungskosten nicht schulpflichtiger Kinder wirksam zu entlasten und so die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. Gerade angesichts des Fachkräftemangels kann dieses Instrument ein entscheidender Hebel sein, um Eltern den (Wieder-)Einstieg in eine vollzeitnahe Erwerbstätigkeit zu erleichtern. Voraussetzung für die Steuerfreiheit sind allerdings die strikte Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und eine sorgfältige Lohnabrechnung, um teure Fehler und Nachforderungen im Rahmen von Lohnsteuerprüfungen zu vermeiden.
Der EU Data Act ist ein Meilenstein der europäischen Datenregulierung und prägt seit dem 12. September 2025 die rechtlichen Rahmenbedingungen für industrielle und nicht-personenbezogene Daten in der digitalen Wirtschaft der EU.
NIS2-Richtlinie: Neue Pflichten für über 30.000 Unternehmen. Geschäftsführer haften bei Cyberangriffen – jetzt handeln!
Rechtsberatung ist Vertrauenssache
Wir verstehen uns als Partner unserer Mandanten und beraten verantwortungsvoll und diskret. In Rechtsfragen benötigen Sie einen unabhängigen und interdisziplinär tätigen Ansprechpartner, dem Sie vertrauen. In enger Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern beraten wir an der Schnittstelle von Recht und Wirtschaft, um unsere Mandanten bei ihren Vorhaben gewinnbringend zu unterstützen.
Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Gesellschafts-, Handels- und Steuerrecht. Daneben sind wir aber auch in weiteren, insbesondere für mittelständische Unternehmen, deren Gesellschafter, aber auch Privatpersonen interessanten Aufgabengebieten wie z. B. dem Arbeits- und Erbrecht, dem Vereins-, Verbands- und Stiftungsrecht sowie dem allgemeinen Zivil- und Vertragsrecht beratend aber auch gerichtlich für Sie tätig.