Stiftung - rechtliche Beratung
Die Gründung einer Stiftung ist oftmals eine sehr persönliche Angelegenheit, die nicht selten eng mit erbrechtlichen Motiven verknüpft ist. Es können jedoch auch unternehmerische Motive oder der Wunsch nach einer optimierten Steuergestaltung eine Rolle spielen.
Unsere Sozietät unterstützt die Mandanten dabei in allen Fragen im Zusammenhang mit der Stiftung als Nachfolgeinstrument, von den Herausforderungen bei der Errichtung, dem Tagesgeschäft bis hin zur Beendigung der Stiftung.
Unabhängig davon, ob eine Familienstiftung, eine Verbrauchsstiftung, eine Unternehmensträgerstiftung oder eine Doppelstiftung, gemeinsam finden wir die für unsere Mandanten passgenau Lösung. Dabei berücksichtigen wir neben den erbrechtlichen auch die steuerrechtlichen Besonderheiten, wie eine Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer oder Gemeinnützigkeit.