Stiftung - Steuerrecht und Steuerberatung
Stiftung - Steuerrecht und Steuerberatung

Stiftung - rechtliche Beratung

Die Gründung einer Stiftung ist oftmals eine sehr persönliche Angelegenheit, die nicht selten eng mit erbrechtlichen Motiven verknüpft ist. Es können jedoch auch unternehmerische Motive oder der Wunsch nach einer optimierten Steuergestaltung eine Rolle spielen.

Unsere Sozietät unterstützt die Mandanten dabei in allen Fragen im Zusammenhang mit der Stiftung als Nachfolgeinstrument, von den Herausforderungen bei der Errichtung, dem Tagesgeschäft bis hin zur Beendigung der Stiftung.

Unabhängig davon, ob eine Familienstiftung, eine Verbrauchsstiftung, eine Unternehmensträgerstiftung oder eine Doppelstiftung, gemeinsam finden wir die für unsere Mandanten passgenau Lösung. Dabei berücksichtigen wir neben den erbrechtlichen auch die steuerrechtlichen Besonderheiten, wie eine Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer oder Gemeinnützigkeit.

Interdisziplinäre Zusammenarbeit in unserer Kanzlei

Als Mandant profitieren Sie hier von der bereichsübergreifenden Expertise im Stiftungsrecht und Steuerrecht.

Die Zusammenarbeit mit unseren erfahrenen Anwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Betriebswirten ermöglicht es uns, insbesondere Fragen und Aufgabenstellungen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Betriebswirtschaft interprofessionell zu beantworten und zu lösen.

Mehr zur Beratung von Stiftungen

Durch den Anschluss an  HLB Deutschland  und  HLB International  können wir auch grenzüberschreitende juristische und steuerliche Fragen im Leistungsbereich Stiftungen kompetent und zielführend beantworten.

Stiftungsrechtsreform:

Mit der Reform des Stiftungsrechts zum 01.07.2023 haben sich weitreichende Änderungen ergeben, die neu zu errichtende Stiftungen, aber auch bereits bestehende Stiftungen (Bestandsstiftungen) betreffen.

Die Reform beinhaltet neue bundeseinheitliche Regelungen zu folgenden Bereichen:

  • zum Verwaltungssitz,
  • zum Vermögen der Stiftung,
  • zur Organverfassung und zum Haftungsmaßstab,
  • zur Änderung der Stiftungssatzung,
  • zur Verschmelzung von Stiftungen (Zulegung und Zusammenlegung),
  • zur Auflösung und Aufhebung einer Stiftung und
  • zur Errichtung eines Stiftungsregisters.

Wir unterstützen Sie dabei diese neuen Vorgaben umzusetzen, sei es als neu zu errichtende Stiftung oder als Bestandsstiftung. Dazu können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren.

Leistungen im Überblick

  • Gestaltung des Stiftungsgeschäfts, unter Berücksichtigung gemeinnützigkeitsrechtlicher Besonderheiten
  • Gründung der Stiftung und Begleitung des Genehmigungsverfahrens
  • Einholen des Bescheids nach § 60a Abs. 1 AO über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60, und 61 AO bei den zuständigen Finanzämtern (Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft)
  • Prüfung und Modifizierung von Stiftungssatzungen, unter Berücksichtigung gemeinnützigkeitsrechtlicher Vorgaben
  • Vertretung vor Aufsichtsbehörden und Finanzbehörden
  • Vertretung vor Finanzgerichten
  • Beratung bei der Vermögensbildung und Vermögensverwaltungverwaltung, insbesondere Rücklagenbildung und Vermögensumschichtungen unter Berücksichtigung gemeinnützigkeitsrechtlicher Vorgaben
  • Begleitung und Unterstützung bei der Einhaltung der gemeinnützigkeitsrechtlichen Anforderungen im Tagesgeschäft
  • Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern, Vorständen und Kuratoriumsmitgliedern
  • Begleitung von Vorstands- und Kuratoriumssitzungen
  • Streitigkeiten zwischen Organmitgliedern, Konflikte zwischen Stiftungen und ihren Organen
  • Vergleichslösungen, insbesondere bei Organstreitigkeiten in Familienstiftungen
  • Vertretung von Organmitgliedern und Versammlungsleitung in streitigen Vorstands- und Kuratoriumssitzungen
  • Durchsetzung und Abwehr von Informations- und Kontrollrechten
  • Prozessvertretung
  • Umstrukturierung im gemeinnützigen Sektor, insbesondere Ausgliederung von Zweckbetrieben oder wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, Fördervereine/Förderkörperschaften
  • Auflösung und Abwicklung von Stiftungen
  • Begleitung bei Betriebsprüfungen
Westprüfung Anwälte in Gießen Mittelhessen
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Aktuelle Themen zu unseren Leistungsbereichen in 2024

Steuern und Wirtschaft 2024

3. Quartal 2024

Das neue Jahressteuergesetz in 2024

Einführung einer Wirtschafts-
Identifikationsnummer

Die europäische
Gesellschaftsbescheinigung
 

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Steuern und Wirtschaft 2024

2. Quartal 2024

Wachstumschancengesetz:
Finale Änderungen

Fristlose Kündigung von
„Low-Performern“

Finale Europäische
Lieferkettenrichtlinie
 

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Nachhaltigkeit 3/2024

Themenschwerpunkt

ESRS S1 – S4
Sozialstandards

ESRS G1
Governance Standard
 

 

 

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Nachhaltigkeit 2/2024

Themenschwerpunkt

ESRS E1–E5 | Umweltstandards

  1. Klimawandel
  2. Umweltverschmutzung
  3. Wasser/Meeresressourcen
  4. Biol. Vielfalt/Ökosysteme
  5. Ressourcennutzung / Kreislaufwirtschaft
     
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Steuern und Wirtschaft 2024

1. Quartal 2024

Steuergesetzänderungen zum 1.1.2024

Meldepflicht für Kryptowert-Transaktionen

Eintragungspflicht einer (Grundstücks-)GbR

 

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Nachhaltigkeit 1/2024

Themenschwerpunkt

ESRS 1 –
Allgemeine Anforderungen


ESRS 2 –
Allgemeine Angaben

 

 

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Ihre Berater:

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