Umwandlungen, Umstrukturierungen und M&A
Bei gesellschaftsrechtlichen Umwandlungen und Umstrukturierungen verfügen wir über langjährige und praxisgerechte Erfahrungen. Hierbei beraten wir als Anwälte umfassend, angefangen bei der rechtlichen und steuerlichen Strukturierung, über die Erstellung der erforderlichen Verträge und Beschlüsse bis zur Begleitung der Durchführung der Umstrukturierung. Dabei stehen das Arbeitsrecht, die Auswirkungen der Umwandlung auf Betriebe, Betriebsräte und Arbeitnehmer jederzeit mit im Fokus unserer anwaltlichen Tätigkeit. Sie erhalten eine Beratung im Umwandlungsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Umwandlungssteuerrecht und Arbeitsrecht durch Spezialisten auf höchstem Niveau. Nach der Umwandlung begleiten und beraten wir Sie bei der Überwachung und Einhaltung der steuerlichen Fristen und stellen die notwendigen Anträge an die Finanzverwaltung. Steuerliche Haltefristen aufgrund von Umwandlungen werden von uns in der erbrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Beratung berücksichtigt und mitbedacht.
Weiterhin beraten und begleiten wir unsere Mandanten anwaltlich bei nationalen und internationalen Unternehmenskäufen und -verkäufen (M&A-Transaktionen), angefangen bei der Vertragsanbahnung über die Gestaltung und Prüfung des Unternehmenskaufvertrages bis hin zu dessen Vollzug und Durchführung.
Ebenso vertreten wir unsere Mandanten anwaltlich bei nach dem Unternehmenskauf auftretenden Streitigkeiten.
Durch die enge Zusammenarbeit mit unseren Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern entwickeln wir individuelle und auf die Ziele des Mandanten und Unternehmers für die Umwandlung, Umstrukturierung oder M&A-Transaktion bestens zugeschnittene Lösungen.