Genossenschaftsrecht Beratung
Die Genossenschaften haben in Deutschland eine lange Tradition. Ihr Spektrum reicht von den traditionellen Bankgenossenschaften über die Agrargenossenschaften bis hin zu den Wohnungsgenossenschaften. Das Genossenschaftsrecht ist jedoch keineswegs auf diese traditionellen Genossenschaften beschränkt, so finden in jüngerer Zeit auch beispielweise ländliche Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften vermehrt Zuspruch. Die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig. Von ihrer körperschaftlichen Struktur ähnelt die Genossenschaft im Hinblick auf die mitgliedschaftliche Ausrichtung und dem Kopfstimmrechtsprinzip („ein Mitglied – eine Stimme“) dem Verein, hinsichtlich der dualistischen Trennung von Geschäftsführungs- und Überwachungsorgan wiederum der Aktiengesellschaft.
Wir beraten Sie umfassend von der Gründung einer Genossenschaft über die laufende Organisation und der Abwicklung des Tagesgeschäfts Ihrer genossenschaftlichen Tätigkeit bis hin zu den Umstrukturierungen Ihrer Genossenschaft oder deren Abwicklung. Unser Fokus liegt hierbei nicht nur auf den rechtlichen, sondern auch den steuerlichen Themen der Genossenschaft.