Wettbewerbsrecht - Beratung in Gießen
Das Wettbewerbsrecht beschäftigt sich einerseits mit dem Recht des unlauteren Wettbewerbs und anderseits mit dem Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen.
Das Recht des unlauteren Wettbewerbs kommt dann zum Tragen, wenn ein Wettbewerber gegen die „guten Sitten“ verstößt, beispielsweise bei Irreführungen, Täuschungen oder auch dem Nachahmen fremder Werbung. Das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen oder auch Kartellrecht genannt, verbietet Verträge oder Beschlüsse, die geeignet sind, den Wettbewerb auf dem Markt zu beschränken, wie geheime Preis- oder Werbeabsprachen.
Unsere Anwälte helfen Ihnen, wenn Sie im Rahmen des Wettbewerbsrechts auf Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch genommen werden oder selbst gegen Wettbewerbsverstöße vorgehen möchten.