Verbandsrecht in Gießen Mittelhessen
Verbandsrecht in Gießen Mittelhessen

Verbandsrecht - Beratung in Gießen

Zusätzlich zum Vereinsrecht berät die Sozietät auch im Bereich des Verbandsrechts. Auch hier verfügt die Sozietät über eine langjährige Beratungserfahrung mit verschiedenen Dach-, Zentral- und Vereinsverbänden. Wir erarbeiten individuelle Konzepte und Lösungen, die auf die jeweilige Verbandstätigkeit und die Organisation zugeschnitten sind. Unsere Beratung erstreckt sich von der Gründung des Verbands über die laufende Organisation und Beratung der Verbände, den Untergliederungen und den Organen bis hin zu Umstrukturierungen und der Abwicklung.

Neben der ausgewogenen Berücksichtigung der rechtlichen und steuerlichen Beratung legen wir einen besonderen Fokus auf eine passgenaue Organisation und Struktur des Verbands sowie abgestimmte Kontroll-, Informations- und Entscheidungsmechanismen. Besonders bei einer gemeinnützigen Verbandstätigkeit wissen die Mandanten unser weiterführendes, steuerliches Know-How zu schätzen.

Leistungen im Überblick

  • Gestaltung von Satzungen und Nebenordnungen wie Beitrags- und Schiedsgerichtsordnungen, unter Berücksichtigung gemeinnützigkeitsrechtlicher Vorgaben
  • Gründung des Verbands und Begleitung des Anmeldeverfahrens
  • Prüfung der potenziellen Gemeinnützigkeit der Verbandstätigkeit
  • Einholen des Bescheids nach § 60a Abs. 1 AO über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60, und 61 AO bei den zuständigen Finanzämtern (Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft)
  • Begleitung und Unterstützung bei der Einhaltung der gemeinnützigkeitsrechtlichen Anforderungen im Tagesgeschäft
  • Prüfung und Modifizierung von Satzungen und Nebenordnungen wie Beitrags- und Schiedsgerichtsordnungen, unter Berücksichtigung gemeinnützigkeitsrechtlicher Vorgaben
  • Vertretung vor Finanzbehörden und Finanzgerichten
  • Beratung bei der Vermögensbildung und Vermögensverwaltung, insbesondere Rücklagenbildung und Vermögensumschichtungen unter Berücksichtigung gemeinnützigkeitsrechtlicher Vorgaben
  • Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern, Vorständen und anderen Organmitgliedern
  • Begleitung von Vorstandssitzungen, Mitgliederversammlungen und Delegiertenversammlungen
  • Streitigkeiten zwischen Organmitgliedern, Konflikte zwischen Verbänden und ihren Organen
  • Vergleichslösungen, insbesondere bei Organstreitigkeiten
  • Vertretung von Organmitgliedern und Versammlungsleitung in streitigen Vorstandssitzungen, Mitgliederversammlungen und Delegiertenversammlungen
  • Durchsetzung und Abwehr von Informations- und Kontrollrechten
  • Prozessvertretung
  • Umstrukturierung im gemeinnützigen Sektor, insbesondere Ausgliederung von Zweckbetrieben oder wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, Fördervereine/Förderkörperschaften
  • Auflösung und Abwicklung von Verbänden

Interdisziplinäre Zusammenarbeit in unserer Kanzlei

Als Mandant profitieren Sie hier von der bereichsübergreifenden Expertise im Verbandssrecht.

Die Zusammenarbeit mit unseren erfahrenen Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Betriebswirten ermöglicht es uns, insbesondere Fragen und Aufgabenstellungen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Betriebswirtschaft interprofessionell zu beantworten und zu lösen.

Mehr zur Beratung von Verbänden

Durch den Anschluss an HLB Deutschland und HLB International können wir auch grenzüberschreitende juristische und steuerliche Fragen im Leistungsbereich Stiftungen kompetent und zielführend beantworten.

Westprüfung Anwälte in Gießen Mittelhessen
Westprüfung Anwälte in Gießen Mittelhessen
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Westprüfung Anwälte in Gießen Mittelhessen
Westprüfung Anwälte in Gießen Mittelhessen

Aktuelle Themen zu unseren Leistungsbereichen in 2024

Steuern und Wirtschaft 2024

3. Quartal 2024

Das neue Jahressteuergesetz in 2024

Einführung einer Wirtschafts-
Identifikationsnummer

Die europäische
Gesellschaftsbescheinigung
 

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Steuern und Wirtschaft 2024

2. Quartal 2024

Wachstumschancengesetz:
Finale Änderungen

Fristlose Kündigung von
„Low-Performern“

Finale Europäische
Lieferkettenrichtlinie
 

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Nachhaltigkeit 3/2024

Themenschwerpunkt

ESRS S1 – S4
Sozialstandards

ESRS G1
Governance Standard
 

 

 

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Nachhaltigkeit 2/2024

Themenschwerpunkt

ESRS E1–E5 | Umweltstandards

  1. Klimawandel
  2. Umweltverschmutzung
  3. Wasser/Meeresressourcen
  4. Biol. Vielfalt/Ökosysteme
  5. Ressourcennutzung / Kreislaufwirtschaft
     
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Steuern und Wirtschaft 2024

1. Quartal 2024

Steuergesetzänderungen zum 1.1.2024

Meldepflicht für Kryptowert-Transaktionen

Eintragungspflicht einer (Grundstücks-)GbR

 

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Nachhaltigkeit 1/2024

Themenschwerpunkt

ESRS 1 –
Allgemeine Anforderungen


ESRS 2 –
Allgemeine Angaben

 

 

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Änderungen und Urteile im Gemeinnützigkeitsrecht

Ausscheiden eines Gesellschafters aus gemeinnütziger GmbH:

Beschränkung der Abfindung auf den Nennbetrag der Stammeinlage zulässig

Die Regelung in der Satzung einer gemeinnützigen GmbH, wonach im Fall des Ausscheidens eines Gesellschafters eine Abfindung nur in Höhe des Nennbetrags seiner Stammeinlage zu leisten ist, ist nicht nach § 138 BGB nichtig (…). Wenn die Gesellschaft steuerbegünstigte Zwecke i. S. d. §§ 55 ff. AO verfolgt, ist die Klausel zulässig und geboten (OLG Hamm, Urt. v. 13.04.2022, Az. 8 U 112/21).

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Ihre Berater:

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