Handelsrechtliche Beratung in Gießen Mittelhessen
Die anwaltliche Tätigkeit im Handelsrecht gehört zu den Kernkompetenzen der Sozietät.
Unsere Tätigkeit erstreckt sich von den vorbereitenden und begleitenden Arbeiten in allen Themen des Handelsregisters und des Unternehmensregisters bis hin zu allen Fragen rund um den Handelsvertreter. Dabei werden die wichtigen Bezüge zum Steuerrecht und Arbeitsrecht jederzeit berücksichtigt und in die gesamtheitliche Beratung einbezogen.
So unterstützen wir Kaufleute, Handelsvertreter, Einzelunternehmen und Gesellschaften bei den verschiedenen handelsrechtlichen Angelegenheiten, wie etwa der Kaufmannseigenschaft, Haftung für Firmenfortführung, Prokura und Generalvollmacht oder dem Ausgleich von Ansprüchen des Handelsvertreters. Soweit dies erforderlich ist, setzen wir als Anwälte Ihre Ansprüche gerichtlich durch.