Umwandlungsrechtliche Beratung
Bei gesellschaftsrechtlichen Umwandlungen und Umstrukturierungen verfügen wir über langjährige und praxisgerechte Erfahrungen. Hierbei beraten wir umfassend, angefangen bei der rechtlichen und steuerlichen Strukturierung, über die Erstellung der erforderlichen Verträge und Beschlüsse bis zur Begleitung der Durchführung der Umstrukturierung. Dabei stehen das Arbeitsrecht, die Auswirkungen der Umwandlung auf Betriebe, Betriebsräte und Arbeitnehmer jederzeit mit im Fokus unserer Beratung. Sie erhalten eine Beratung im Umwandlungsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Umwandlungsteuerrecht und Arbeitsrecht durch Spezialisten auf höchstem Niveau. Nach der Umwandlung begleiten und beraten wir Sie bei der Überwachung und Einhaltung der steuerlichen Fristen und stellen die notwendigen Anträge an die Finanzverwaltung. Steuerliche Haltefristen aufgrund von Umwandlungen werden von uns in der erbrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Beratung berücksichtigt und mitbedacht.
Durch die enge Zusammenarbeit mit unseren Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern entwickeln wir individuelle und auf die Ziele des Mandanten und Unternehmers für die Umwandlung bestens zugeschnittene Lösungen.