Gemeinnützigkeitsrecht in Gießen Mittelhessen
Gemeinnützigkeitsrecht in Gießen Mittelhessen

Gemeinnützigkeit rechtliche Beratung

Ein Schwerpunkt unserer Kanzlei neben dem Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Erbrecht ist die Beratung zu allen Fragen im Bereich Gemeinnützigkeitsrecht, von der Gründung über den laufenden Betrieb bis hin zur Abwicklung gemeinnütziger Organisationen (gemeinnützige Vereine, GmbHs, Stiftungen und sonstige Organisationen des dritten Sektors inklusive der Wirtschaftsverbände und Berufsverbände).

In all diesen Phasen gewährleisten wir die erforderliche, sorgfältige Abstimmung mit den zuständigen Finanz- und Aufsichtsbehörden.

Durch die Zusammenarbeit mit unseren Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern sind wir für Sie auch in Fragen der Rechnungslegung und Bilanzierung im Bereich Gemeinnützigkeit ein zuverlässiger Ansprechpartner.

Leistungen im Überblick

  • Prüfung der Gemeinnützigkeit der Tätigkeit einer Organisation
  • Erstellung und Überarbeitung von Satzungen und Gesellschaftsverträgen nach den gemeinnützigkeitsrechtlichen Standards
  • Einholen des Bescheids nach § 60a Abs. 1 AO über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60, und 61 AO bei den zuständigen Finanzämtern (Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft)
  • Vertretung vor Finanzbehörden
  • Vertretung vor Finanzgerichten
  • Begleitung und Unterstützung bei der Einhaltung der gemeinnützigkeitsrechtlichen Anforderungen im Tagesgeschäft
  • Beratung bei der Vermögensbildung und Vermögensverwaltung (ideeller Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb, wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb), insbesondere Rücklagenbildung und Vermögensumschichtungen
  • Umstrukturierung im gemeinnützigen Sektor, insbesondere Ausgliederung von Zweckbetrieben oder wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, Fördervereine/Förderkörperschaften
  • Laufende Beratung der gemeinnützigen Körperschaft
  • Mittelverwendungsrechnung
  • Begleitung von Betriebsprüfungen
  • Steuererklärungen

Interdisziplinäre Zusammenarbeit in unserer Kanzlei

Als Mandant profitieren Sie hier von der bereichsübergreifenden Expertise im Gemeinnützigkeitsrecht.

Die Zusammenarbeit mit unseren Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Betriebswirten ermöglicht es uns, insbesondere Fragen und Aufgabenstellungen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Betriebswirtschaft interprofessionell zu beantworten und zu lösen.

Mehr zur Beratung gemeinnütziger Organisationen!

Durch den Anschluss an HLB Deutschland und HLB International können wir auch grenzüberschreitende juristische und steuerliche Fragen kompetent und zielführend beantworten.

Westprüfung Anwälte in Gießen Mittelhessen
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Änderungen und Urteile im Gemeinnützigkeitsrecht

Ausscheiden eines Gesellschafters aus gemeinnütziger GmbH:

Beschränkung der Abfindung auf den Nennbetrag der Stammeinlage zulässig

Die Regelung in der Satzung einer gemeinnützigen GmbH, wonach im Fall des Ausscheidens eines Gesellschafters eine Abfindung nur in Höhe des Nennbetrags seiner Stammeinlage zu leisten ist, ist nicht nach § 138 BGB nichtig (…). Wenn die Gesellschaft steuerbegünstigte Zwecke i. S. d. §§ 55 ff. AO verfolgt, ist die Klausel zulässig und geboten (OLG Hamm, Urt. v. 13.04.2022, Az. 8 U 112/21).

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3. Quartal 2024

Das neue Jahressteuergesetz in 2024

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Die europäische
Gesellschaftsbescheinigung
 

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Wachstumschancengesetz:
Finale Änderungen

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Finale Europäische
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Nachhaltigkeit 3/2024

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ESRS S1 – S4
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Themenschwerpunkt

ESRS E1–E5 | Umweltstandards

  1. Klimawandel
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Meldepflicht für Kryptowert-Transaktionen

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Nachhaltigkeit 1/2024

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Allgemeine Anforderungen


ESRS 2 –
Allgemeine Angaben

 

 

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