Gemeinnützigkeit rechtliche Beratung
Ein Schwerpunkt unserer Kanzlei neben dem Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Erbrecht ist die Beratung zu allen Fragen im Bereich Gemeinnützigkeitsrecht, von der Gründung über den laufenden Betrieb bis hin zur Abwicklung gemeinnütziger Organisationen (gemeinnützige Vereine, GmbHs, Stiftungen und sonstige Organisationen des dritten Sektors inklusive der Wirtschaftsverbände und Berufsverbände).
In all diesen Phasen gewährleisten wir die erforderliche, sorgfältige Abstimmung mit den zuständigen Finanz- und Aufsichtsbehörden.
Durch die Zusammenarbeit mit unseren Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern sind wir für Sie auch in Fragen der Rechnungslegung und Bilanzierung im Bereich Gemeinnützigkeit ein zuverlässiger Ansprechpartner.