NIS2-Umsetzung in Deutschland: Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Die Ende 2022 verabschiedete EU-NIS2-Richtlinie stärkt die Cybersicherheit europaweit und verpflichtet über 30.000 Unternehmen zu einem umfassenden Risikomanagement – proaktive Maßnahmen sind hierbei entscheidend. Die Richtlinie hätte bis zum 17.10.2024 in deutsches Recht überführt werden müssen. In Deutschland wurde nun der Gesetzentwurf am 23. Juni 2025 vorgelegt. Um rechtliche, finanzielle und reputative Risiken zu minimieren, sollten Unternehmen jetzt schon handeln.
Ziel der NIS2-Richtlinie
Die Richtlinie soll den europäischen Binnenmarkt widerstandsfähiger gegen Cyberangriffe machen. Unternehmen, welche unter die Richtlinie fallen, müssen technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen – hierbei trägt die Geschäftsleitung die Verantwortung, und Verstöße können hohe Bußgelder nach sich ziehen.
Zentrale Maßnahmen
- Sicherheitsvorbereitung
Risikobewertungen durchführen, Schwachstellen identifizieren und Notfallpläne entwickeln, um den Betrieb auch im Störfall aufrechtzuerhalten. - Lieferkettensicherheit
Sicherheitsanforderungen für Anbieter festlegen, Zuliefersoftware prüfen und Sicherheitsaspekte bei Beschaffung und Wartung von IT-Systemen berücksichtigen. - Kontrolle & Awareness
Regelmäßige Wirksamkeitsprüfungen der Sicherheitsmaßnahmen sowie Schulungen der Mitarbeitenden steigern das Sicherheitsbewusstsein. - Technische Umsetzung
Einsatz moderner Verschlüsselung, Multi-Faktor-Authentifizierung, Zugriffskontrollen und gesicherte Kommunikationssysteme, um Cyberbedrohungen abzuwehren.
Fazit
Unternehmen sollten nicht auf den finalen Gesetzestext warten, sondern schon jetzt entsprechende Maßnahmen implementieren. Proaktives Handeln schützt Daten, Reputation und minimiert rechtliche sowie finanzielle Risiken.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Umsetzung der Maßnahmen und für ein NIS2-konformes Handeln.