Erbrecht - Nachfolgeplanung für Unternehmen
Planung der vorweggenommenen Erbfolge
Vermögensübergabe unter Altersabsicherung
Beabsichtigen Sie, Ihren Betrieb oder Ihre Beteiligung an einer Personengesellschaft unentgeltlich an Nachfolger zu übertragen, so kann dies grundsätzlich ohne einkommensteuerliche Konsequenzen zu Buchwerten erfolgen. Möchten Sie die Schenkung des Betriebsvermögens zusätzlich mit einer Altersabsicherung für sich und etwaig auch für Ihren Ehegatten verbinden, bestehen dafür die folgenden – gegenüber vergangenen Jahren erweiterten – Möglichkeiten:
Vor der unentgeltlichen Übertragung könnte ein werthaltiger Gegenstand aus dem Betriebsvermögen ausgegliedert werden (z.B. ein Betriebsgrundstück). Dies ist steuerlich grundsätzlich zu Buchwerten durchführbar, etwa indem das Betriebsgrundstück gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten und/oder unentgeltlich (z.B. gegen Gutschrift auf einem variablen Eigenkapitalkonto) auf eine GmbH & Co. KG übertragen wird, an der Sie vermögensmäßig allein beteiligt sind (Vorsicht: Etwaige mit dem Grundstück verbundene Verbindlichkeiten dürfen nicht übertragen werden, sondern müssen in Ihrer Person zurückbehalten wer-den. Dies steht der weiteren steuerlichen Berücksichtigungsfähigkeit der Finanzierungsentgelte nicht entgegen). Die Finanzverwaltung sieht in einer derartigen Aus-gliederung – anders als noch vor einem Jahr – nicht mehr einen Hinderungsgrund für die nachfolgende unentgeltliche Übertragung der (verbleibenden) betrieblichen Sachgesamtheit zu Buchwerten. Dies setzt allerdings voraus, dass Ihre Nachfolger Vermögensgegenstände übertragen erhalten, die ihnen die Aus-übung einer betrieblichen Tätigkeit ermöglichen.
Ein anderer Weg kann darin bestehen, dass Sie die gesamte betriebliche Sachgesamtheit – ohne vorhergehende Ausgliederung – unentgeltlich an Ihre Nachfolger übertragen, dies aber damit verbinden, dass Ihnen ein Nießbrauch bestellt wird. Auf Grund des Nießbrauchs haben Sie das Recht zur Fruchtziehung. Wird Ihnen etwa der Nießbrauch am Betriebsgrundstück bestellt, so können Sie Mieteinkünfte erlangen, obzwar das Eigentum am Grundstück auf den Nachfolger übergegangen ist.