Beratung Grundsteuerreform - Erste Schritte ab 01.01.2022
Grundsteuerreform in Gießen Mittelhessen - Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts - elektronische Übermittlung über ihren ELSTER-Zugang - 31.10.2022 letzter Abgabetermin für die Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte.
Ausblick: Was müssen Sie wann tun?
01.01.2022
Der 01.01.2022 ist der Stichtag für die erste Hauptfeststellung. Das bedeutet, dass die Finanzämter alle Grundstücke in Deutschland neu bewerten.
Damit die Finanzämter diese erste Bewertung durchführen können, müssen die Steuerpflichtigen eine „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ abgeben.
Die Aufforderung zur Abgabe erfolgt in der Regel durch öffentliche Bekanntmachung, zum Beispiel per Amtsblatt, durch die Tagespresse oder im Internet.
Suchen Sie möglichst zeitnah die für die Erklärung benötigten Informationen und Unterlagen zusammen. Das sind zum Beispiel:
- Gemarkung und Flurstück des Grundvermögens,
- Eigentumsverhältnisse,
- Grundstücksart (unbebaut, Wohngrundstück, andere Bebauung),
- Fläche des Grundstücks,
- bisherige Einheitswertbescheide.
Beachten Sie: Muss ein Grundbuchauszug oder eine Flurkarte angefordert werden, kann dies einige Zeit in Anspruch nehmen. Und viel Zeit ist nicht bis zum nächsten wichtigen Termin.
01.07.2022
Ab diesem Termin kann die Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte abgegeben werden.
Die elektronische Übermittlung ist Pflicht, deshalb sollten Sie sich rechtzeitig um einen ELSTER-Zugang bemühen, falls dieser noch nicht besteht.
Hinweis
Ein ELSTER-Benutzerkonto können Sie online unter diesem Link erstellen:
https://www.elster.de/eportal/registrierung-auswahl/
31.10.2022
Der 31.10.2022 ist der letzte Abgabetermin für die Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte. Dieser Stichtag gilt auch für steuerlich beratene Mandanten.
- In der Zwischenzeit
Die Finanzämter erlassen die Feststellungsbescheide bezüglich der Grundsteuerwerte und der Steuermessbeträge.
Die Gemeinden legen ihre Hebesätze neu fest.
01.01.2025
Ab dem 01.01.2025 ist die neue Grundsteuer zu zahlen.