Datenschutz: Urteil des Europäischen Gerichtshofs schafft Rechtsklarheit

Schadensersatzansprüche wegen Verstoß gegen das Datenschutzrecht nur bei konkretem Schaden

Ein bloßer Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung reicht nicht mehr aus, um einen Schadensersatzanspruch zu begründen. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Mai 2023 müssen Betroffene vielmehr nachweisen, dass ihnen durch den Verstoß ein konkreter Schaden entstanden ist. An diese Entscheidung müssen sich auch die Gerichte in Deutschland halten.

Dieses mit Spannung erwartete Urteil des EuGH ist vor allem für Arbeitgeber interessant. Denn nach bisheriger Rechtsprechung mussten sie wiederholt Schadensersatz in fünfstelliger Höhe leisten, weil sie datenschutzrechtliche Auskunftsansprüche nicht oder verspätet erfüllt hatten.

Hintergrund des Urteils

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt seit dem 25. Mai 2018. Sie räumt Personen, deren Daten verarbeitet werden, umfassende Rechte ein. Eines der wichtigsten ist das Recht auf Auskunft. Es gibt den Betroffenen das Recht, Auskunft über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu erhalten. Zudem muss der für die Verarbeitung Verantwortliche (beispielsweise der Arbeitgeber) eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung stellen. Bei unvollständiger, verspäteter oder unzureichender Auskunft konnten diejenigen, deren Daten verarbeitet wurden, bisher Schadensersatzansprüchen geltend machen – und zwar ohne dass ein konkreter immaterieller Schaden nachgewiesen werden musste.

Änderung der Rechtsprechung

Dieser Rechtspraxis hat der EuGH mit seinem Urteil einen Riegel vorgeschoben und für mehr Rechtsklarheit gesorgt. Ein bloßer Verstoß gegen die DSGVO reicht demnach nicht aus, um einen Schadensersatzanspruch zu begründen. In künftigen Rechtsstreitigkeiten müssen Betroffene nachweisen, dass ihnen durch den Verstoß ein konkreter Schaden entstanden ist.

Fazit: Klare Anforderungen an Schadensersatz

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs führt zu strengeren Anforderungen an Schadensersatzansprüche im Bereich des Datenschutzes. Betroffene müssen nun konkret nachweisen, welcher Schaden ihnen entstanden ist, um erfolgreich zu sein. Dies wird voraussichtlich zu einem Rückgang von Datenschutzklagen führen.

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