KI-VO

KI-Kompetenz wird zur Pflicht ab Februar 2025

Ab dem 2. Februar 2025 tritt die EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI-VO) teilweise in Kraft, die für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen erhebliche Neuerungen mit sich bringt. Ein zentrales Element dieser Verordnung ist die Verpflichtung zur Sicherstellung der sogenannten "KI-Kompetenz". Doch was bedeutet das konkret für Unternehmen und ihre Mitarbeitenden?

Was ist die KI-Verordnung (KI-VO)?

Die KI-VO ist das weltweit erste umfassende Regelwerk zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz. Sie zielt darauf ab, ein hohes Schutzniveau für Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte zu gewährleisten und gleichzeitig Innovationen zu fördern. Die Verordnung legt einheitliche Vorgaben für die Entwicklung, das Inverkehrbringen und die Nutzung von KI-Systemen innerhalb der Europäischen Union fest. 

Was bedeutet die Pflicht zur KI-Kompetenz?

Gemäß Artikel 4 der KI-VO sind Anbieter und Betreiber von KI-Systemen verpflichtet, sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter sowie andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein „ausreichendes Maß an KI-Kompetenz“ verfügen. Diese Verpflichtung gilt bereits ab dem 2. Februar 2025.

Was umfasst die KI-Kompetenz?

Die Verordnung selbst definiert den Begriff der "KI-Kompetenz" in Artikel 4 der KI-VO nicht. Allerdings lässt sich ableiten, dass darunter ein grundlegendes Verständnis der Funktionsweise von KI-Systemen, Kenntnisse über deren potenzielle Risiken sowie die Fähigkeit, diese Systeme sicher und verantwortungsvoll zu nutzen, fallen. Dies gilt auch im Hinblick auf Large Language Models (LLM), wie ChatGPT, Bard oder Copilot und der sich daraus ergebenden datenschutzrechtlichen Anforderungen. Zudem sollten Mitarbeitende mit den rechtlichen und ethischen Rahmenbedingungen vertraut sein, die beim Einsatz von KI zu beachten sind. 

Welche Maßnahmen sollten Unternehmen ergreifen?

Unternehmen sind angehalten, frühzeitig entsprechende Schulungs- und Weiterbildungsprogramme zu implementieren, um die KI-Kompetenz ihrer Mitarbeiter sicherzustellen. Dies kann durch interne Schulungen, Workshops oder die Inanspruchnahme externer Dienstleister erfolgen. Wichtig ist, dass die vermittelten Inhalte auf die spezifischen Anforderungen und Einsatzgebiete der jeweiligen verwendeten KI-Systeme abgestimmt sind. 

Welche Konsequenzen drohen bei Nichteinhaltung?

Die Nichteinhaltung der Vorgaben der KI-VO kann für Unternehmen erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. So drohen neben möglichen Bußgeldern auch Reputationsverluste sowie Haftungsrisiken bei Fehlfunktionen oder Missbrauch von KI-Systemen. Es ist daher unerlässlich, die gesetzlichen Anforderungen ernst zu nehmen und proaktiv umzusetzen. 

Fazit

Die Einführung der KI-Verordnung markiert einen bedeutenden Schritt in der Regulierung von Künstlicher Intelligenz innerhalb der Europäischen Union. Unternehmen sollten zwingend darauf achten ihre Mitarbeitenden entsprechend zu schulen um somit sowohl rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden als auch die sichere und verantwortungsvolle Nutzung von KI-Systemen zu gewährleisten. Hierbei können wir Sie gerne unterstützen und auch entsprechende Schulungen anbieten. Sprechen Sie uns dazu jederzeit gerne an. 

 

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