Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein deutsches Gesetz, das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt und die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, EAA) in nationales Recht umsetzt. Ziel des Gesetzes ist es, die Barrierefreiheit von bestimmten Produkten und Dienstleistungen zu gewährleisten und so allen Menschen – insbesondere Menschen mit Behinderungen, älteren Personen und Personen mit wenig Erfahrung im Umgang mit digitalen Medien – die gleichberechtigte Teilhabe am Wirtschafts- und Gesellschaftsleben zu ermöglichen.

Was regelt das BFSG?

  • Das Gesetz legt verbindliche Barrierefreiheitsanforderungen für ausgewählte Produkte (z.B. Computer, Smartphones, Geldautomaten, E-Book-Reader) und Dienstleistungen (z.B. Telekommunikation, Bankdienstleistungen, E-Commerce, Online-Ticketdienste) fest.

  • Es betrifft Hersteller, Händler und Importeure dieser Produkte sowie Anbieter der genannten Dienstleistungen.

  • Für digitale Angebote wie Websites, Webshops und Apps bedeutet das: Sie müssen so gestaltet sein, dass sie auch von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen genutzt werden können (z.B. durch Screenreader, alternative Texteingabemethoden, kontrastreiche Darstellung).

  • Die Anforderungen orientieren sich an internationalen Standards wie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG).

Wer ist betroffen?

  • Das Gesetz gilt für Unternehmen ab einer bestimmten Größe (mehr als 10 Beschäftigte und mehr als 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme).

  • Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind ausgenommen. Allerdings gilt die Ausnahme nicht für Kleinstunternehmen, die die im Gesetz genannten Produkte herstellen – diese müssen die Anforderungen unabhängig von ihrer Größe erfüllen.

  • Bei Verstößen drohen Abmahnungen, Bußgelder und Marktüberwachungsmaßnahmen wie Rückrufe oder das Verbot, Produkte oder Dienstleistungen bereitzustellen.

Warum gibt es das Gesetz?

Das BFSG soll das Menschenrecht auf Barrierefreiheit stärken und die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am digitalen und gesellschaftlichen Leben fördern. Gleichzeitig sorgt es für einheitliche Standards im EU-Binnenmarkt und erleichtert so auch grenzüberschreitende Geschäfte.

Fristen und Übergangsregelungen

Grundsätzlich müssen die Anforderungen des BFSG ab dem 28. Juni 2025 umgesetzt werden. Unternehmen und Dienstleister haben bis dahin Zeit, ihre Produkte und digitalen Angebote entsprechend anzupassen. Dies gilt jedoch nur für Produkte und Dienstleistungen, welche neu auf dem Markt angeboten werden sollen. Dienstleistungserbringer können bis zum 27. Juni 2030 ihre Dienstleistungen weiterhin unter Einsatz von Produkten erbringen, die von ihnen bereits vor dem 28. Juni 2025 zur Erbringung dieser oder ähnlicher Dienstleistungen rechtmäßig eingesetzt wurden.

Zusammengefasst:
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet ab Mitte 2025 viele Unternehmen dazu, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten, insbesondere im digitalen Bereich. Damit wird Barrierefreiheit von einer rein öffentlichen Aufgabe zu einer Pflicht auch für viele privatwirtschaftliche Akteure.

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