Rechtliche Neuerungen ab 2026
2026 markiert einen Wendepunkt im Recht: Mit umfangreichen Reformen in Arbeits-, und Steuerrecht stehen Unternehmen, Personalverantwortliche und Ehrenamtsträger vor tiefgreifenden Herausforderungen — in diesem Beitrag wird erläutert, welche Änderungen auf Sie zukommen, welche Risiken und Chancen sich daraus ergeben und wie Sie sich jetzt rechtssicher positionieren können.
Steuerrecht
Die steuerlichen Änderungen 2026 bringen spürbare Entlastungen, neue Pflichten und zahlreiche Gestaltungsfragen für Privatpersonen, Unternehmen und gemeinnützige Organisationen.
Grundfreibetrag & Soli
Der Grundfreibetrag steigt auf 12.348,00 EUR, wodurch sich auch die Freigrenzen für den Solidaritätszuschlag (Einzel-/Zusammenveranlagung: 20.350,00 EUR / 40.700,00 EUR festzusetzende Steuer).
Steuersätze
Der Spitzensteuersatz (42 %) greift erst ab 69.879,00 EUR, der „Reichensteuersatz“ (45 %) unverändert ab 277.826,00 EUR.
Familienentlastung
Das Kindergeld steigt auf 259,00 EUR/Monat sowie der Kinderfreibetrag je Elternteil auf 3.414,00 EUR (gemeinsam mit dem Betreuungsfreibetrag ergibt das 4.878,00 EUR je Elternteil).
Pendlerpauschale & Mobilitätsprämie
Die Entfernungspauschale beträgt einheitlich 0,38 EUR/km (für alle Kilometer). Die Mobilitätsprämie ist zeitlich unbefristet ab dem 21. Kilometer.
Umsatzsteuer Gastronomie
Speisen unterliegen ab 01.01.2026 generell dem ermäßigten Steuersatz von 7 % (Getränke bleiben bei 19 %).
Gemeinnützigkeit / Vereine
Der E‑Sport wurde als gemeinnütziger Zweck in die Abgabenordnung aufgenommen. Die Grenze für zeitnahe Mittelverwendung wurde von 45.000,00 EUR auf 100.000,00 EUR erhöht. Die Einnahmegrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe wurde auf 50.000,00 EUR angehoben. Als Mittelverwendungsfehler gilt die Errichtung bzw. der Betrieb von Photovoltaik-/EEG‑Anlagen nicht mehr. Die ehrenamtlichen Vergütungen wurden angepasst, sodass für den Übungsleiterfreibetrag 3.300,00 EUR und für die Ehrenamtspauschale 960,00 EUR pro Jahr gelten. Die Haftungs-/ Freistellungsgrenzen für Vereinsorgane orientieren sich künftig am Übungsleiterfreibetrag.
Arbeitsrecht
Das Jahr 2026 bringt eine Vielzahl bedeutender arbeitsrechtlicher Neuerungen mit sich, die sowohl tarifliche Rahmenbedingungen als auch sozial- und lohnsteuerrechtliche Aspekte sowie den betrieblichen Alltag nachhaltig beeinflussen
Mindestlohn
Der Mindestlohn steigt zum 01.01.2026 von 12,82 EUR auf 13,90 EUR/h; die Minijob‑Grenze erhöht sich auf 603,00 EUR/Monat (max. ~43 Std./Monat bei Mindestlohn).
Pflegelöhne
Ab Juli 2026 erhöhen sich die Pflegelöhne: 16,52 EUR (einfache), 17,80 EUR (qualifizierte) und 21,03 EUR (Fachkräfte).
Aktivrente gestartet
Rentner können bis zu 2.000,00 EUR/Monat steuerfrei hinzuverdienen; Sozialversicherung bleibt weitgehend unverändert.
Schwerbehinderte
Die abschlagsfreie Rente gilt erst ab 64 Jahren (Übergangsregeln für ältere Jahrgänge). Die Beitragsbemessungsgrenzen für die Krankenversicherung belaufen sich auf 69.750,00 EUR/Jahr, die für die Rentenversicherung auf 101.400,00 EUR/Jahr. Es ist zudem eine Steuerbefreiung für Überstundenzuschläge geplant (nur Zuschlag, nicht Grundlohn). Die Sozialabgaben bleiben jedoch fällig, was einen erhöhten Aufwand bei der Arbeitszeiterfassung und Abrechnung mit sich bringt.
Bundestariftreuegesetz in Beratung
Bundesaufträge ab ~50.000,00 EUR sollen nur an tarifgebundene Unternehmen gehen. Die Entgelttransparenz (EU‑Richtlinie) wird national umgesetzt und soll am 07.06.2026 Inkrafttreten. Damit einher geht die Pflicht zur Gehaltsangabe in Stellenanzeigen, erweiterte Auskunftsrechte, Berichtspflichten (ab 2027 für Unternehmen >250 MA) und Maßnahmen bei Lohnlücken ≥5 %. Die BAG‑Rechtsprechung (Paarvergleich) verschiebt die Beweislast dahingehend auf Arbeitgebende. Neue Rechtsprechung und digitale Praxis können Abläufe und Zusammensetzung des Betriebsrats beeinflussen.