Wachstumschancengesetz:

Die steuerliche Entlastung durch die Fünftelregelung ab 2025

Die Fünftelregelung nach § 39 b Abs. 3 Satz 9 EStG i. V. m.§ 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG ist eine besondere steuerliche Regelung in Deutschland, die bei der Versteuerung von außerordentlichen Einkünften zur Anwendung kommt.

Sie soll verhindern, dass solche Einkünfte, die einmalig anfallen, zu einer übermäßig hohen Steuerbelastung beim Empfänger bzw. Arbeitnehmer führen, weil sie im Jahr des Zuflusses auf das reguläre Einkommen aufgeschlagen werden. Die Fünftelregelung hat somit zum Ziel, die Steuerprogression abzumildern, indem der einmalige außerordentliche Betrag so behandelt wird, als würde er über fünf Jahre verteilt zugeflossen sein.

Die Fünftelregelung wird wie folgt angewendet:

1. Der außerordentliche Betrag wird gedanklich in fünf gleich große Teile aufgeteilt.

2. Es wird berechnet, wie sich ein Fünftel dieses Betrags auf das zu versteuernde Einkommen des Steuerpflichtigen auswirkt.

3. Die Differenz zwischen der Steuerbelastung mit und ohne dieses Fünftel wird ermittelt.

4. Diese Differenz wird dann mit fünf multipliziert und dem Steuerbetrag des normalen Einkommens hinzugefügt.

Die Einkünfte müssen als außerordentliche Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes (§ 34 EStG) eingestuft werden. Zu diesen zählen insbesondere die folgenden Einkünfte:

1. Abfindung

Ein Arbeitnehmer wird entlassen und erhält als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung von 100.000 Euro. Diese Zahlung ist einmalig und fällt in einem Steuerjahr an.

2. Nachzahlung von Arbeitslohn

Ein Arbeitnehmer erhält aufgrund eines langwierigen Rechtsstreits oder Verzögerungen durch den Arbeitgeber eine Nachzahlung von Arbeitslohn für drei Jahre in Höhe von 60.000 Euro.

3. Vergütung für mehrjährige Tätigkeit

Ein leitender Angestellter bekommt einen Bonus von 50.000 Euro für eine mehrjährige Projektarbeit, die über einen Zeitraum von vier Jahren lief.

4. Gewinne aus Betriebsaufgabe oder -verkauf

Ein Kleinunternehmer verkauft seinen Betrieb und erzielt dabei einen Veräußerungsgewinn von 300.000 Euro.

5. Ruhegeld oder Pension aus einer Einmalzahlung

Ein ehemaliger Geschäftsführer erhält anstelle einer regelmäßigen Rente ein einmaliges Ruhegeld in Höhe von 80.000 Euro als Abfindung.

Die oben aufgeführten Beispiele sind Einkünfte für mehrere Jahre. Die Fünftelregelung sorgt dafür, dass diese Beträge so behandelt werden, als ob sie über fünf Jahre verteilt zugeflossen wären, was die Steuerlast mindert.

Änderung ab 2025!

Bisher konnten Arbeitgeber solche Einkünfte direkt bei der Auszahlung im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens berücksichtigen und somit den Steuersatz für Arbeitnehmer senken. Aufgrund des Wachstumschancengesetzes gilt ab dem 01. Januar 2025 eine wesentliche Änderung bei der Anwendung der Fünftelregelung. Diese darf ab nächstem Jahr nicht mehr im Lohnsteuerabzugsverfahren durchgeführt werden. Die Möglichkeit der Anwendung der Fünftelregelung bleibt nur noch im Rahmen der privaten Einkommensteuerveranlagung des Arbeitnehmers möglich. Wer somit von der Fünftelregelung profitieren möchte, muss sich nun selbst um die Anwendung in seiner Einkommensteuererklärung kümmern.

Hinweis für Arbeitgeber

Arbeitgeber sollten ihre Arbeitnehmer auf die zunächst höhere Steuerlast hinweisen und die Abgabe der Einkommensteuererklärung empfehlen.

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