Erbrecht

Erbrechtliche Beratung in Gießen
Ihre Berater verfügen im Bereich Erbrecht, Erbschaftsteuer und Vermögensnachfolge über qualifizierte lösungsorientierte Erfahrungen, gleichgültig ob es sich um Immobilien, Wertpapiere oder Firmenbeteiligungen in Deutschland oder im Ausland handelt. Wir beraten Unternehmer und Privatpersonen bei allen Angelegenheiten der nationalen und internationalen Vermögensnachfolge. Dabei sind die steuerlichen Auswirkungen auf Betriebsaufspaltungen und Unternehmen immer im Fokus. Sie und Ihre Angehörigen zahlen nicht mehr Erbschaftsteuern und Schenkungsteuer als unbedingt notwendig.
Erb- und Nachfolgeplanung, insbesondere für Unternehmer und vermögende Privatpersonen, Erbenfeststellungsklagen, Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen und Vertretung vor Gericht sind unsere Stärke. Bei Testament, Berliner Testament und Erbvertrag sind wir Ihr erster Ansprechpartner. Wir finden die beste Lösung für Sie und Ihre Angehörigen.
Leistungen im Überblick
- Testament
- Berliner Testament
- Behindertentestament
- Erbvertrag
- Notarielle Testamente
- Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen
- Begleitung im Rahmen der Erbauseinandersetzung
- Erbscheinverfahren
- Erbenfeststellungsklage
- Erbschaftsteuer
- Erbschaftsteuerrecht
- Schenkungen zu Lebzeiten auf den Todesfall
- Vermögensnachfolgeplanung
- Vorweggenommene Erbfolge
- Eheverträge und Erbverträge
- Modifizierte Zugewinngemeinschaft
- Gestaltung ihres persönlichen Nachlasses
- Güterstandsschaukel
- Auslegung von Testamenten
- Erbrecht in der EU
- Internationales Erbrecht
- Grenzüberschreitende Erbfälle
- Internationales Erbschaftsteuerrecht
- Beratung bei Fragen zur Enterbung
- Ausschlagen von Erbschaften
- Bewertung von Erbschaften und Unternehmen
- Gemeinnützigkeitsrecht
- Gründung von Stiftungen
Nachfolgeplanung und Schenkungssteuerrecht
Nachfolgeplanung für Unternehmen
Planung der vorweggenommenen Erbfolge
Vermögensübergabe unter Altersabsicherung
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Neues im Schenkungssteuerrecht für Unternehmen
Verschonungsabschläge für begünstigtes Betriebsvermögen, Freistellung wird nur bis zu einem begünstigten Erwerb je Erwerber in Höhe von 26 Mio. € gewährt.
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Interdisziplinäre Zusammenarbeit in unserer Kanzlei
Als Mandant profitieren Sie hier von der bereichsübergreifenden Expertise im Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht.
Die Zusammenarbeit mit unseren Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Betriebswirten ermöglicht es uns, insbesondere Fragen und Aufgabenstellungen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Betriebswirtschaft interprofessionell zu beantworten und zu lösen.
Durch den Anschluss an HLB Deutschland und HLB International können wir auch grenzüberschreitende juristische und steuerliche Fragen im Leistungsbereich Stiftungen kompetent und zielführend beantworten.
Testament - Erbschaft, wie mache ich es richtig
Erfahren Sie in unserer Präsentation, welche Themen beim Erben besonders wichtig sind und wie Sie gemeinsam mit uns Ihr Erbe absichern können.
- in 80% der Todesfälle liegt kein Testament vor
- 3% der hangeschriebenen Testamente sind fehlerfrei
- in 97% aller Testamente sind erb- und/oder erbschaftssteuerliche Fehler enthalten
Ihre Berater/in:
Rechtsanwälte - Fachanwalt für Steuerrecht - Steuerberater - Wirtschaftsprüfer - Erik Spielmann - Karsten Imhof - Natalja Walter - Torsten Höcker - Sven Abel - Axel Becker





