Genossenschaftsrecht

Genossenschaftsrecht in Gießen Mittelhessen
Genossenschaftsrecht in Gießen Mittelhessen

Genossenschaftsrecht Beratung

Die Genossenschaften haben in Deutschland eine lange Tradition. Ihr Spektrum reicht von den traditionellen Bankgenossenschaften über die Agrargenossenschaften bis hin zu den Wohnungsgenossenschaften. Das Genossenschaftsrecht ist jedoch keineswegs auf diese traditionellen Genossenschaften beschränkt, so finden in jüngerer Zeit auch beispielweise ländliche Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften vermehrt Zuspruch. Die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig. Von ihrer körperschaftlichen Struktur ähnelt die Genossenschaft im Hinblick auf die mitgliedschaftliche Ausrichtung und dem Kopfstimmrechtsprinzip („ein Mitglied – eine Stimme“) dem Verein, hinsichtlich der dualistischen Trennung von Geschäftsführungs- und Überwachungsorgan wiederum der Aktiengesellschaft.

Wir beraten Sie umfassend von der Gründung einer Genossenschaft über die laufende Organisation und der Abwicklung des Tagesgeschäfts Ihrer genossenschaftlichen Tätigkeit bis hin zu den Umstrukturierungen Ihrer Genossenschaft oder deren Abwicklung. Unser Fokus liegt hierbei nicht nur auf den rechtlichen, sondern auch den steuerlichen Themen der Genossenschaft.

Leistungen im Überblick:

  • Gestaltung von Satzungen und Nebenordnungen, unter Berücksichtigung gemeinnützigkeitsrechtlicher Vorgaben
  • Gründung einer Genossenschaft und Begleitung der Anmeldung zum Genossenschaftsregister
  • Prüfung der potenziellen Gemeinnützigkeit der Tätigkeit der Genossenschaft
  • Einholen des Bescheids nach § 60a Abs. 1 AO über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60, und 61 AO bei den zuständigen Finanzämtern (Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft)
  • Vertretung vor Finanzbehörden und Finanzgerichten
  • Prüfung und Modifizierung von Satzungen und Nebenordnungen, unter Berücksichtigung gemeinnützigkeitsrechtlicher Vorgaben
  • Beratung bei der Vermögensbildung und -verwaltung, insbesondere Rücklagenbildung und Vermögensumschichtungen unter Berücksichtigung gemeinnützigkeitsrechtlicher Vorgaben
  • Begleitung und Unterstützung bei der Einhaltung der gemeinnützigkeitsrechtlichen Anforderungen im Tagesgeschäft
  • Bestellung und Abberufung von Vorständen, Aufsichtsräten und anderen Organmitgliedern
  • Vergleichslösungen, insbesondere bei Organstreitigkeiten
  • Begleitung von Vorstandssitzungen, Aufsichtsratssitzungen und Generalversammlungen
  • Streitigkeiten zwischen Organmitgliedern, Konflikte zwischen Genossenschaften und ihren Organen
  • Vertretung von Organmitgliedern und Versammlungsleitung in streitigen Vorstandssitzungen, Aufsichtsratssitzungen und Generalversammlungen
  • Durchsetzung und Abwehr von Informations- und Kontrollrechten
  • Prozessvertretung
  • Auflösung und Abwicklung von Genossenschaften

Interdisziplinäre Zusammenarbeit in unserer Kanzlei

Als Mandant profitieren Sie hier von der bereichsübergreifenden Expertise im Genossenschaftsrecht.

Die Zusammenarbeit mit unseren Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Betriebswirten ermöglicht es uns, insbesondere Fragen und Aufgabenstellungen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Betriebswirtschaft interprofessionell zu beantworten und zu lösen.

Mehr zur Beratung von Genossenschaften

Durch den Anschluss an HLB Deutschland und HLB International können wir auch grenzüberschreitende juristische und steuerliche Fragen kompetent und zielführend beantworten.

Westprüfung Anwälte in Gießen Mittelhessen
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Änderungen und Urteile im Gemeinnützigkeitsrecht

Ausscheiden eines Gesellschafters aus gemeinnütziger GmbH:

Beschränkung der Abfindung auf den Nennbetrag der Stammeinlage zulässig

Die Regelung in der Satzung einer gemeinnützigen GmbH, wonach im Fall des Ausscheidens eines Gesellschafters eine Abfindung nur in Höhe des Nennbetrags seiner Stammeinlage zu leisten ist, ist nicht nach § 138 BGB nichtig (…). Wenn die Gesellschaft steuerbegünstigte Zwecke i. S. d. §§ 55 ff. AO verfolgt, ist die Klausel zulässig und geboten (OLG Hamm, Urt. v. 13.04.2022, Az. 8 U 112/21).

Zum Blog-Artikel

Aktuelle Themen zu unseren Leistungsbereichen in 2024

Nachhaltigkeit 3/2024

Themenschwerpunkt

ESRS S1 – S4
Sozialstandards

ESRS G1
Governance Standard
 

 

 

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Nachhaltigkeit 2/2024

Themenschwerpunkt

ESRS E1–E5 | Umweltstandards

  1. Klimawandel
  2. Umweltverschmutzung
  3. Wasser/Meeresressourcen
  4. Biol. Vielfalt/Ökosysteme
  5. Ressourcennutzung / Kreislaufwirtschaft
     
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Steuern und Wirtschaft 2024

1. Quartal 2024

Steuergesetzänderungen zum 1.1.2024

Meldepflicht für Kryptowert-Transaktionen

Eintragungspflicht einer (Grundstücks-)GbR

 

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Nachhaltigkeit 1/2024

Themenschwerpunkt

ESRS 1 –
Allgemeine Anforderungen


ESRS 2 –
Allgemeine Angaben

 

 

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4. Quartal 2023

unter Anderem

Wachstumschancengesetz Teil 2

Zukunftsfinanzierungsgesetz

Inflationsbedingte Anhebung
der Größenklassen
 

 

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3. Quartal 2023

unter Anderem

Wachstumschancengesetz

Erleichterungen für kleine Photovoltaikanlagen

Chancen und Risiken von KI-Sprachmodellen

 

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2. Quartal 2023

unter Anderem

Zukunftsfinanzierungsgesetz

Einführung einer globalen Mindeststeuer

2023 Fachkräfteeinwander­ ungs­ gesetz

 

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1. Quartal

unter Anderem

Steuergesetzänderungen

Neue Lohnsteuer-Richtlinien

Strom- und Gaspreisbremse sowie Abschöpfung von Überschusser lösen

 

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