Stiftungsrecht

Stiftung - rechtliche Beratung
Die Gründung einer Stiftung ist oftmals eine sehr persönliche Angelegenheit, die nicht selten eng mit erbrechtlichen Motiven verknüpft ist. Es können jedoch auch unternehmerische Motive oder der Wunsch nach einer optimierten Steuergestaltung eine Rolle spielen. Unsere Sozietät unterstützt die Mandanten dabei in allen Fragen im Zusammenhang mit der Stiftung als Nachfolgeinstrument, von den Herausforderungen bei der Errichtung, dem Tagesgeschäft bis hin zur Beendigung der Stiftung.
Unabhängig davon, ob eine Familienstiftung, eine Verbrauchsstiftung, eine Unternehmensträgerstiftung oder eine Doppelstiftung, gemeinsam finden wir die für unsere Mandanten passgenau Lösung. Dabei berücksichtigen wir neben den erbrechtlichen auch die steuerrechtlichen Besonderheiten, wie eine Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer oder Gemeinnützigkeit.
Für Ihre Stiftung - Steuerrecht und Steuerberatung
Wir planen, gestalten und begleiten den Gründungsprozess und sorgen für die notwendige Abstimmung mit den Finanzämtern und Aufsichtsbehörden. Auch nach erfolgreicher Gründung unterstützen wir die Vorstands- und Kuratoriumsmitglieder in der täglichen Arbeit. Dabei gilt es die Besonderheiten der oftmals ehrenamtlichen Tätigkeit zu berücksichtigen.
Interdisziplinäre Zusammenarbeit in unserer Kanzlei
Als Mandant profitieren Sie hier von der bereichsübergreifenden Expertise im Stiftungsrecht und Steuerrecht.
Die Zusammenarbeit mit unseren erfahrenen Fachanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Betriebswirten ermöglicht es uns, insbesondere Fragen und Aufgabenstellungen in den Bereichen Gemeinnützigkeitsrecht, Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Betriebswirtschaft interprofessionell zu beantworten und zu lösen.
Durch den Anschluss an HLB Deutschland und HLB International können wir auch grenzüberschreitende juristische und steuerliche Fragen im Leistungsbereich Stiftungen kompetent und zielführend beantworten.
Wir beraten Sie bei folgenden Stiftungsarten
Privatstiftung, Familienstiftung, Verbrauchsstiftung, Doppelstiftung, Unternehmensträgerstiftung, Bürgerstiftung, Stiftungsverein, kirchliche Stiftung, öffentlich-rechtliche Stiftung, unselbständige Stiftung oder gGmbH.
Leistungen im Überblick
- Gestaltung des Stiftungsgeschäfts, unter Berücksichtigung gemeinnützigkeitsrechtlicher Besonderheiten
- Gründung der Stiftung und Begleitung des Genehmigungsverfahrens
- Einholen des Bescheids nach § 60a Abs. 1 AO über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60, und 61 AO bei den zuständigen Finanzämtern (Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft)
- Prüfung und Modifizierung von Stiftungssatzungen, unter Berücksichtigung gemeinnützigkeitsrechtlicher Vorgaben
- Vertretung vor Aufsichtsbehörden und Finanzbehörden
- Vertretung vor Finanzgerichten
- Beratung bei der Vermögensbildung und Vermögensverwaltungverwaltung, insbesondere Rücklagenbildung und Vermögensumschichtungen unter Berücksichtigung gemeinnützigkeitsrechtlicher Vorgaben
- Begleitung und Unterstützung bei der Einhaltung der gemeinnützigkeitsrechtlichen Anforderungen im Tagesgeschäft
- Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern, Vorständen und Kuratoriumsmitgliedern
- Begleitung von Vorstands- und Kuratoriumssitzungen
- Streitigkeiten zwischen Organmitgliedern, Konflikte zwischen Stiftungen und ihren Organen
- Vergleichslösungen, insbesondere bei Organstreitigkeiten in Familienstiftungen
- Vertretung von Organmitgliedern und Versammlungsleitung in streitigen Vorstands- und Kuratoriumssitzungen
- Durchsetzung und Abwehr von Informations- und Kontrollrechten
- Prozessvertretung
- Umstrukturierung im gemeinnützigen Sektor, insbesondere Ausgliederung von Zweckbetrieben oder wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, Fördervereine/Förderkörperschaften
- Auflösung und Abwicklung von Stiftungen
- Begleitung bei Betriebsprüfungen




Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht
Newsletter 01/2021
Non-Profit & Gemeinnützigkeitsrecht
Neue Entwicklungen im Gemeinnützigkeitsrecht im Jahr 2021
Autor - Erik Spielmann
(Rechtsanwalt - Fachwanwalt für Steuerrecht)
Vereine - Aufsichtsrat - Umsatzsteuerpflicht
Presse-Information (Gießen, 20. Mai 2021)
Auch bei Vereinen: Tätigkeit im Aufsichtsrat ist meist nicht unternehmerisch. Die Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern in Vereinen ist in den meisten Fällen nicht umsatzsteuerpflichtig. Gute Nachrichten für Vereine…
Autor - Erik Spielmann
(Rechtsanwalt - Fachwanwalt für Steuerrecht)
Newsletter 02/2021
Non-Profit & Gemeinnützigkeitsrecht
Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene
Autor - Erik Spielmann
(Rechtsanwalt - Fachwanwalt für Steuerrecht)
Aktuelle Themen zu unseren Leistungsbereichen in 2022
Steuer und Bilanz aktuell in 2022
Steuerrecht und aktuelle Urteile zu Steuer Themen in 2022
Quelle: Westprüfung-Anwälte
Autoren - Unsere Berufsträger
Wirtschaft und Recht aktuell in 2022
Wirtschaftsrecht und aktuelle Urteile zu Wirtschaftsthemen in 2022
Quelle: Westprüfung-Anwälte
Autoren - Unsere Berufsträger
Ihre Berater:
Rechtsanwälte - Fachanwalt für Steuerrecht - Steuerberater - Wirtschaftsprüfer - Karsten Imhof - Erik Spielmann - Karsten Imhof - Sven Abel - Axel Becker



