Vereinsrechtliche Beratung in Gießen
Vereinsrechtliche Beratung in Gießen

Vereinsrechtliche Beratung in Gießen

Die Sozietät verfügt über eine langjährige Erfahrung in der Beratung von Vereinen. Unser Beratungsspektrum umfasst unter anderem die Gründung eines Vereins, die laufende Organisation und Beratung von Vereinen und deren Organen sowie die Begleitung bei Satzungsänderungen oder die Umstrukturierung von Vereinen.

Ein Schwerpunkt liegt hier insbesondere in der Ausbalancierung der rechtlichen und steuerlichen Beratung entsprechend der Interessen der Körperschaft. Besonders die vielfach gemeinnützige Tätigkeit der Vereine macht es erforderlich, die vereinsrechtlichen und die steuerlichen Auswirkungen gleichermaßen im Blick zu behalten. In diesem Bereich profitieren die Mandanten von unserer interdisziplinären Expertise im Vereins- und Steuerrecht.

Leistungen im Überblick

  • Gestaltung von Satzungen und Nebenordnungen wie Beitrags- und Schiedsgerichtsordnungen, unter Berücksichtigung gemeinnützigkeitsrechtlicher Vorgaben
  • Gründung des Vereins und Begleitung der Anmeldung zum Vereinsregister
  • Einholen des Bescheids nach § 60a Abs. 1 AO über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60, und 61 AO bei den zuständigen Finanzämtern (Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft)
  • Prüfung und Modifizierung von Satzungen und Nebenordnungen wie Beitrags- und Schiedsgerichtsordnungen, unter Berücksichtigung gemeinnützigkeitsrechtlicher Vorgaben
  • Vertretung vor Finanzbehörden und Finanzgerichten
  • Beratung bei der Vermögensbildung und Vermögensverwaltung, insbesondere Rücklagenbildung und Vermögensumschichtungen unter Berücksichtigung gemeinnützigkeitsrechtlicher Vorgaben
  • Prüfung der potenziellen Gemeinnützigkeit der Tätigkeit des Vereins
  • Begleitung und Unterstützung bei der Einhaltung der gemeinnützigkeitsrechtlichen Anforderungen im Tagesgeschäft
  • Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern, Vorständen und anderen Organmitgliedern
  • Begleitung von Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen
  • Streitigkeiten zwischen Organmitgliedern, Konflikte zwischen Vereinen und ihren Organen
  • Vergleichslösungen, insbesondere bei Organstreitigkeiten
  • Vertretung von Organmitgliedern und Versammlungsleitung in streitigen Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen
  • Durchsetzung und Abwehr von Informations- und Kontrollrechten
  • Prozessvertretung
  • Umstrukturierung im gemeinnützigen Sektor, insbesondere Ausgliederung von Zweckbetrieben oder wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, Fördervereine/Förderkörperschaften
  • Auflösung und Abwicklung von Vereinen

Interdisziplinäre Zusammenarbeit in unserer Kanzlei

Als Mandant profitieren Sie hier von der bereichsübergreifenden Expertise.

Die Zusammenarbeit mit unseren Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Betriebswirten ermöglicht es uns, insbesondere Fragen und Aufgabenstellungen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Betriebswirtschaft interprofessionell zu beantworten und zu lösen.

Mehr zur Beratung von Vereinen

Durch den Anschluss an HLB Deutschland und HLB International können wir auch grenzüberschreitende juristische und steuerliche Fragen zielführend beantworten.

Westprüfung Anwälte in Gießen Mittelhessen
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Aktuelle Themen zu unseren Leistungsbereichen in 2024

Nachhaltigkeit 3/2024

Themenschwerpunkt

ESRS S1 – S4
Sozialstandards

ESRS G1
Governance Standard
 

 

 

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Nachhaltigkeit 2/2024

Themenschwerpunkt

ESRS E1–E5 | Umweltstandards

  1. Klimawandel
  2. Umweltverschmutzung
  3. Wasser/Meeresressourcen
  4. Biol. Vielfalt/Ökosysteme
  5. Ressourcennutzung / Kreislaufwirtschaft
     
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Steuern und Wirtschaft 2024

1. Quartal 2024

Steuergesetzänderungen zum 1.1.2024

Meldepflicht für Kryptowert-Transaktionen

Eintragungspflicht einer (Grundstücks-)GbR

 

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Nachhaltigkeit 1/2024

Themenschwerpunkt

ESRS 1 –
Allgemeine Anforderungen


ESRS 2 –
Allgemeine Angaben

 

 

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4. Quartal 2023

unter Anderem

Wachstumschancengesetz Teil 2

Zukunftsfinanzierungsgesetz

Inflationsbedingte Anhebung
der Größenklassen
 

 

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3. Quartal 2023

unter Anderem

Wachstumschancengesetz

Erleichterungen für kleine Photovoltaikanlagen

Chancen und Risiken von KI-Sprachmodellen

 

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2. Quartal 2023

unter Anderem

Zukunftsfinanzierungsgesetz

Einführung einer globalen Mindeststeuer

2023 Fachkräfteeinwander­ ungs­ gesetz

 

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1. Quartal

unter Anderem

Steuergesetzänderungen

Neue Lohnsteuer-Richtlinien

Strom- und Gaspreisbremse sowie Abschöpfung von Überschusser lösen

 

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Änderungen und Urteile im Gemeinnützigkeitsrecht

Ausscheiden eines Gesellschafters aus gemeinnütziger GmbH:

Beschränkung der Abfindung auf den Nennbetrag der Stammeinlage zulässig

Die Regelung in der Satzung einer gemeinnützigen GmbH, wonach im Fall des Ausscheidens eines Gesellschafters eine Abfindung nur in Höhe des Nennbetrags seiner Stammeinlage zu leisten ist, ist nicht nach § 138 BGB nichtig (…). Wenn die Gesellschaft steuerbegünstigte Zwecke i. S. d. §§ 55 ff. AO verfolgt, ist die Klausel zulässig und geboten (OLG Hamm, Urt. v. 13.04.2022, Az. 8 U 112/21).

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Ihre Berater:

Rechtsanwälte - Fachanwalt für Steuerrecht - Steuerberater - Wirtschaftsprüfer -  Karsten Imhof - Erik Spielmann - Sven Abel - Axel Becker

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