Datenlecks - Ihr Recht auf Schadensersatz
Bisher mussten Betroffene eines Datenlecks (oder Data Breach) oft nachweisen, dass ihre Daten nicht nur geleakt, sondern tatsächlich missbraucht wurden, um Schadensersatzansprüche geltend machen zu können. Dies hat sich nun durch eine Entscheidung des europäischen Gerichtshofs (EuGH (v. 11.04.2024, Rs. C-741/21) grundlegend geändert. Die Befürchtung einer missbräuchlichen Verwendung bzw. der Verlust der Kontrolle personenbezogener Daten reichen bereits aus, um einen immateriellen Schaden darstellen zu können. Zudem liegt die Beweislast für die Angemessenheit der Schutzmaßnahmen beim datenverarbeitenden Verantwortlichen.
Als spezialisierte Anwaltskanzlei im Bereich Datenschutzrecht bieten wir Ihnen umfassende Beratungs- und Vertretungsleistungen bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche aufgrund von Datenlecks. Unsere Expertise ermöglicht es uns, Sie effektiv zu unterstützen und sicherzustellen, dass Ihre Rechte vollständig wahrgenommen werden.