EUDR – Entwaldungs-RL
Einhaltung der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten
Die EUDR zielt darauf ab, den Handel mit Produkten, die zur Entwaldung und Waldschädigung beitragen, in der EU zu verbieten. Betroffen sind insbesondere Produkte wie Rindfleisch, Soja, Palmöl, Holz, Kaffee, Kakao und Naturkautschuk. Die Verordnung betrifft Unternehmen, die diese Produkte in die EU importieren oder in der EU verkaufen, in der EU be- oder verarbeiten sowie aus der EU in Drittländer exportieren.
Zu den Pflichten der Unternehmen gehört die Einführung eines Risikomanagementsystems zur Identifikation und Bewertung von Entwaldungs- und Waldschädigungsrisiken. Unternehmen müssen die Herkunft ihrer Produkte dokumentieren und diese Informationen auf Anfrage den Behörden zur Verfügung stellen. Zudem sind regelmäßige Kontrollen der Lieferketten durchzuführen und eine jährliche Berichterstattung über die Bemühungen zur Einhaltung der EUDR erforderlich.
Bei Verstößen gegen die EUDR drohen hohe Bußgelder von bis zu 4% des Jahresumsatzes.