EU-AI-Act_KI-Pflicht - KI-Kompetenzpflicht für Mitarbeiter
EU-AI-Act_KI-Pflicht - KI-Kompetenzpflicht für Mitarbeiter

EU-AI-Act
Erfüllen Sie die KI-Kompetenzpflicht Art. 4 KI-Verordnung

Im digitalen Zeitalter verändert künstliche Intelligenz (KI) zunehmend unsere Arbeits­welt – von Recruiting über Kredit­vergabe bis hin zur Gesundheits­versorgung. Änderungen in der Rechtslage verlangen daher Aufmerksamkeit und Handlungs­fähigkeit: Mit der Verordnung (EU) 2024/1689 (oft als „KI-Verordnung“ oder „EU AI Act“ bezeichnet) hat die Europäische Union erstmals ein umfassendes Regel­werk zur Regulierung von KI-Systemen geschaffen.

Ein besonders wichtiger Aspekt: Ab dem 2. Februar 2025 müssen Anbieter und Betreiber sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden ein „ausreichendes Maß an KI-Kompetenz“ besitzen. 

Was regelt die KI-Verordnung?

Die Verordnung verfolgt drei zentrale Ziele: den Schutz von Gesundheit, Sicherheit und Grundrechten bei KI-Systemen, die Förderung vertrauenswürdiger KI und die Stärkung des Europäischen Binnen­markts für KI-Technologien. 
Die Regulierungs­logik ist risikobasiert: Je höher das Risiko eines KI-Systems (z. B. im Bereich der kritischen Infrastruktur oder beim Einsatz von biometrischer Identifikation), desto strenger die Anforderungen.

Darüber hinaus enthält die Verordnung ein Verbot bestimmter KI-Praktiken, die als unannehmbar riskant eingestuft werden (wie z. B. Social Scoring).

Übergangs- und Anwendungsfristen

Die Verordnung ist seit dem 1. August 2024 in Kraft.
Wesentliche Stufen der Anwendungspflicht sind:

  • Ab 2. Februar 2025 gelten erste Pflichten, u. a. zur KI-Kompetenz der Mitarbeitenden.
  • Weitere Pflichten, z. B. für Hochrisiko-KI-Systeme, treten nachfolgend in den Jahren 2026/2027 in Kraft.

Für wen gilt die Verordnung?

Der EU-AI Act gilt innerhalb der Europäischen Union unmittelbar (durch die Verordnungsform) sowie (in vielen Fällen) – analog zum Beispiel zur der Datenschutz‑Grundverordnung (DSGVO) – mit extraterritorialer Wirkung, wenn Anbieter oder Nutzer von KI-Systemen außerhalb der EU tätig sind, aber ihre Systeme in der EU bereitstellen oder Nutzer in der EU bedienen.

Betroffen sind insbesondere:

  • Hersteller von KI-Systemen (z. B. generative KI, Bild-/Spracherkennung, Scoring-Systeme)
  • Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen (z. B. in Personal Recruiting, Kreditvergabe, Gesundheitswesen, kritische Infrastruktur)
  • Öffentliche Stellen (z. B. Behörden, Polizei) – insbesondere bei hochrisikobehafteten Anwendungen
  • Internationale Anbieter weltweit, sofern ihre Systeme in der EU verwendet werden

Pflicht zur KI-Kompetenz – Was bedeutet das?

Ab dem 2. Februar 2025 müssen Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, sicherstellen, dass Mitarbeitende und andere involvierte Personen über ein „ausreichendes Maß an KI-Kompetenz“ verfügen.

KI-Kompetenz beinhaltet

  • Grundlegendes Verständnis der Funktions­weise von KI-Systemen (z. B. maschinelles Lernen, Logik-Regel-Verfahren)
  • Kenntnisse über potenzielle Risiken von KI-Systemen (z. B. Diskriminierung, Fehlentscheidungen, Bias)
  • Fähigkeit zur sicheren und verantwortungsvollen Nutzung von KI-Systemen – inkl. menschlicher Aufsicht und Monitoring
  • Vertrautheit mit den rechtlichen und ethischen Rahmenbedingungen beim Einsatz von KI (z. B. Datenschutz, Grundrechte)
    Die Pflicht zur KI-Kompetenz rückt damit die menschliche Komponente und Organisations­struktur ins Zentrum – nicht nur Technik und Produkte.

Was müssen Unternehmen beachten?

Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen, gelten nach dem EU-AI-Act als Betreiber und tragen eine eigenständige Verantwortung für deren sicheren und rechtmäßigen Einsatz. Sie müssen ermitteln, welche KI-Systeme im Einsatz sind, deren Risiken bewerten und sicherstellen, dass diese nur gemäß den Vorgaben des Anbieters verwendet werden.

Wichtig sind klare vertragliche Regelungen mit den Anbietern, interne Prozesse zur Überwachung und Dokumentation des Systembetriebs sowie regelmäßige Schulungen der Mitarbeitenden zur sogenannten KI-Kompetenz. Betreiber müssen zudem Risiken, Fehlfunktionen oder Vorfälle aktiv überwachen, dokumentieren und gegebenenfalls an Anbieter oder Behörden melden.

Kurz gesagt: Unternehmen dürfen KI-Systeme nicht einfach nutzen, sondern müssen deren Einsatz verantwortungsvoll steuern, kontrollieren und nachweisbar dokumentieren – nur so lassen sich Haftungsrisiken und Bußgelder vermeiden.

Fazit

Betreiber von KI-Systemen tragen nach dem EU-AI-Act eine erhebliche Verantwortung. Sie müssen sicherstellen, dass KI-Systeme ordnungsgemäß eingesetzt, überwacht und Risiken rechtzeitig erkannt sowie gesteuert werden. Wer diese organisatorischen und rechtlichen Anforderungen frühzeitig umsetzt, vermeidet Haftungsrisiken und stärkt das Vertrauen in den verantwortungsvollen Umgang mit KI.

Hierbei unterstützen wir Sie umfassend – von der rechtlichen Einordnung Ihrer KI-Systeme über die Gestaltung sicherer Verträge mit Anbietern bis hin zur Entwicklung von Compliance-Strukturen und Schulungskonzepten für Ihre Mitarbeitenden. So stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen den Anforderungen der KI-Verordnung nicht nur entspricht, sondern diese als Chance für Transparenz, Sicherheit und Wettbewerbsvorteile nutzt.

Ihr Berater:

Rechtsanwalt Torsten Höcker

IT Anwalt Torsten Höcker

Torsten Höcker

Position:

Rechtsanwalt

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