NIS-2 Richtlinie - Cybersicherheit in Europa wird zur Pflicht
NIS-2 Richtlinie - Cybersicherheit in Europa wird zur Pflicht

NIS-2 Richtlinie - Cybersicherheit in Europa
EU-Richtlinie für Netzwerk- und Informationssicherheit wird Pflicht

Als Unternehmer wissen Sie, wie wichtig Cybersicherheit für den Schutz Ihrer Geschäftsprozesse und Daten ist. Mit der neuen EU-Richtlinie für Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS-2) stehen umfassende Änderungen bevor, die erhebliche Auswirkungen auf Ihr Unternehmen haben können. Unsere Anwaltskanzlei ist darauf spezialisiert, Unternehmen bei der Umsetzung dieser Richtlinie zu unterstützen und Ihnen dabei zu helfen, die neuen gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

Die NIS-2-Richtlinie im Überblick

Die Europäische Union hat die Richtlinie (EU) 2022/2555, auch bekannt als NIS-2-Richtlinie, verabschiedet, um eine einheitliche Herangehensweise zur Cybersicherheit in Europa sicherzustellen. Etwa 30.000 Unternehmen sind von dieser Richtlinie betroffen, die bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht überführt werden muss.

Erhöhte Verantwortung für Geschäftsführer und Manager

Die NIS-2-Richtlinie verpflichtet Geschäftsführer und Manager, die Cybersicherheit aktiv zu steuern. Sie müssen angemessene Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit ihrer Systeme zu gewährleisten. Diese Verantwortung kann nicht an externe Dienstleister ausgelagert werden. Die Geschäftsleiter sind persönlich verantwortlich und müssen regelmäßige IT-Kontrollen durchführen.

Bereiten Sie Ihr Unternehmen auf die neuen Cybersicherheitsanforderungen vor. Kontaktieren Sie uns für eine Beratung. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihr Unternehmen optimal geschützt ist.

Leistungen im Überblick:

  • Betroffenheitsanalyse
  • Beratung zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie
  • Unterstützung beim Aufbau eines effektiven IT-Risikomanagements
  • Schulungen für Geschäftsführer und Manager zur Erfüllung der neuen Anforderungen
  • Erstellung und Überprüfung von Sicherheitskonzepten
  • Unterstützung bei der Einhaltung der neuen Meldepflichten
  • Beratung zur Vermeidung und Minimierung von Bußgeldern
NIS-2 Richtlinie - Cybersicherheit wird zur Pflicht
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Das neue Jahressteuergesetz in 2024

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Themenschwerpunkt

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Meldepflicht für Kryptowert-Transaktionen

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Nachhaltigkeit 1/2024

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