NIS-2 Richtlinie - Cybersicherheit in Europa
EU-Richtlinie für Netzwerk- und Informationssicherheit wird Pflicht
Als Unternehmer wissen Sie, wie wichtig Cybersicherheit für den Schutz Ihrer Geschäftsprozesse und Daten ist. Mit der neuen EU-Richtlinie für Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS-2) stehen umfassende Änderungen bevor, die erhebliche Auswirkungen auf Ihr Unternehmen haben können. Unsere Anwaltskanzlei ist darauf spezialisiert, Unternehmen bei der Umsetzung dieser Richtlinie zu unterstützen und Ihnen dabei zu helfen, die neuen gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Die NIS-2-Richtlinie im Überblick
Die Europäische Union hat die Richtlinie (EU) 2022/2555, auch bekannt als NIS-2-Richtlinie, verabschiedet, um eine einheitliche Herangehensweise zur Cybersicherheit in Europa sicherzustellen. Etwa 30.000 Unternehmen sind von dieser Richtlinie betroffen, die bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht überführt werden muss.